ANHANG 1
Begriffsbestimmungen für die spezifischen Zwecke dieses Übereinkommens
Anlage1
1. Technische Spezifikation
Eine Spezifikation, die in einem Dokument enthalten ist, das Merkmale eines Erzeugnisses festlegt, wie Qualitätsstufen, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen. Sie kann unter anderem oder ausschließlich Festlegungen über Terminologie, Bildzeichen, Prüfung und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung oder Beschriftung für eine Ware enthalten.
Erläuternde Bemerkung:
Dieses Übereinkommen betrifft nur technische Spezifikationen, die sich auf Erzeugnisse beziehen. Daher wurde der Wortlaut der entsprechenden Definition der Wirtschaftskommission für Europa/Internationale Organisation für Normung geändert, um Dienstleistungen und Anleitungen für die Praxis auszuklammern.
2. Technische Vorschriften
Eine technische Spezifikation einschließlich der anwendbaren Verwaltungsbestimmungen, deren Einhaltung zwingend vorgeschrieben ist.
Erläuternde Bemerkung:
Der Wortlaut weicht von der entsprechenden Definition der Wirtschaftskommission für Europa/Internationale Organisation für Normung ab, da sich die letztere auf die Definition einer Vorschrift bezieht, die in diesem Übereinkommen nicht definiert wird. Darüber hinaus enthält die Definition der Wirtschaftskommission für Europa/Internationale Organisation für Normung ein normatives Element, das in den operativen Bestimmungen dieses Übereinkommens enthalten ist. Im Sinne dieses Übereinkommens umfaßt die Definition auch eine Norm, deren Einhaltung nicht durch eine besondere Verordnung, sondern aufgrund eines allgemeinen Gesetzes zwingend vorgeschrieben ist.
3. Norm
Eine technische Spezifikation, die von einer anerkannten Normenorganisation zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Erläuternde Bemerkung:
Die entsprechende Definition der Wirtschaftskommission für Europa/Internationale Organisation für Normung enthält verschiedene normative Elemente, die in der obigen Definition nicht enthalten sind. Daher sind technische Spezifikationen, die sich nicht auf einen Konsens gründen, von diesem Übereinkommen erfaßt. Diese Definition umfaßt nicht technische Spezifikationen, die von einzelnen Unternehmen für ihre eigenen Anforderungen bezüglich der Erzeugung oder des Verbrauchs ausgearbeitet wurden. Der Begriff Organisation schließt auch nationale Normungssysteme ein.
4. Internationale Organisation oder internationales System
Eine Organisation oder ein System, der bzw. dem zuständige Stellen zumindest aller Vertragsparteien dieses Übereinkommens als Mitglieder beitreten können.
5. Regionale Organisation oder regionales System
Eine Organisation oder ein System, der bzw. dem zuständige Stellen nur einiger Vertragsparteien als Mitglieder beitreten können.
6. Stelle der Zentralregierung
Die Zentralregierung, ihre Ministerien und Abteilungen oder jede andere der Aufsicht der Zentralregierung unterstehende Stelle hinsichtlich der fraglichen Tätigkeit.
Erläuternde Bemerkung:
Im Fall der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft finden die Bestimmungen über die Zentralregierungen Anwendung. Es können jedoch regionale Organisationen oder Kennzeichnungssysteme innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft errichtet werden, welche dann den Bestimmungen dieses Übereinkommens betreffend regionale Organisationen oder Kennzeichnungssysteme unterliegen.
7. Stelle einer lokalen Regierung oder Verwaltung
Eine Regierung oder Verwaltung, die keine Zentralregierung ist (z. B. Mitglieder eines Bundesstaates, Provinzen, Länder, Kantone, Gemeinden usw.), ihre Ministerien oder Abteilungen oder jede der Aufsicht einer solchen Regierung oder Verwaltung unterstehende Stelle hinsichtlich der fraglichen Tätigkeit.
8. Nichtstaatliche Stelle
Eine Stelle, die keine Stelle einer Zentralregierung und keine Stelle einer lokalen Regierung oder Verwaltung ist, einschließlich einer nichtstaatlichen Stelle, die gesetzlich ermächtigt ist, eine technische Vorschrift durchzusetzen.
9. Normenorganisation
Eine staatliche oder nichtstaatliche Stelle, deren anerkannte Tätigkeit unter anderem auch auf dem Gebiet der Normung liegt.
10. Internationale Norm
Eine von einer internationalen Normenorganisation angenommene Norm.
Erläuternde Bemerkung:
Der Wortlaut unterscheidet sich von der entsprechenden Definition der Wirtschaftskommission für Europa/Internationale Organisation für Normung, damit er mit anderen Definitionen dieses Übereinkommens im Einklang steht.
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