vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage1 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1993

ANHANG I

AUF DEN IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (a), BEZUG GENOMMEN WIRD

Anlage1

Erzeugnisse, die in die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren (HS) fallen und auf welche dieses Abkommen beim Import in die EFTA-Staaten oder nach Ungarn entsprechend der Anführung bei jedem Erzeugnis keine Anwendung findet.

---------------------------------------------------------------------

HS-Nr. Warenbezeichnung Ausgenommen bei

Import nach

---------------------------------------------------------------------

35.01 Kasein, Kaseinate und andere

Kaseinderivate; Kaseinleime:

3501.10 - Kasein Liechtenstein

Schweiz

ex 3501.90 - andere:

- - andere als Kaseinleime Liechtenstein

Schweiz

35.02 Albumine (einschließlich

Konzentrate aus zwei oder mehr

Molkenproteinen, die, berechnet

auf die Trockensubstanz, mehr

als 80 Gewichtsprozent

Molkenproteine enthalten),

Albuminate und andere

Albuminderivate:

ex 3502.10 - Eialbumin:

- - andere als für den Alle EFTA-Staaten

menschlichen Genuß Ungarn

ungeeignete oder

ungeeignet zu machende

ex 3502.90 - andere:

- - Milchalbumin (Lactalbumin), Alle EFTA-Staaten

andere als für den Ungarn

menschlichen Genuß

ungeeignete oder ungeeignet

zu machende

35.05 Dextrine und andere

modifizierte Stärken (zB

Quellstärke oder veresterte

Stärke); Leime auf der

Grundlage von Stärken,

Dextrinen oder modifizierten

Stärken:

ex 3505.10 - Dextrine und andere

modifizierte Stärken:

- - ausgenommen Stärkeether Österreich

und Ester, andere als Ungarn, bei Ursprung

wasserlösliche in Österreich

3505.20 - Leime Österreich

Ungarn, bei Ursprung

in Österreich

38.09 Appretur- oder

Endausrüstungsmittel,

Farbstoffträger zur

Beschleunigung des Färbens

oder des Fixierens der

Farbstoffe und andere

Erzeugnisse und

Zubereitungen (zB Appretur-

und Beizmittel), wie sie in

der Textil-, Papier- und

Lederindustrie oder in

ähnlichen Industrien

verwendet werden, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

3809.10 - auf der Grundlage von Österreich

Stärke und Stärkederivaten Ungarn, bei Ursprung

in Österreich

- andere:

ex 3809.91 - - wie sie in der

Textilindustrie oder

ähnlichen Industrien

verwendet werden:

- - - Stärke oder Österreich

Stärkeerzeugnisse Ungarn, bei Ursprung

enthaltend in Österreich

ex 3809.92 - - wie sie in der

Papierindustrie oder

ähnlichen Industrien

verwendet werden:

- - - Stärke oder Österreich

Stärkeerzeugnisse Ungarn, bei Ursprung

enthaltend in Österreich

ex 3809.93 - - wie sie in der

Lederindustrie oder

ähnlichen Industrien

verwendet werden:

- - - Stärke oder Österreich

Stärkeerzeugnisse Ungarn, bei Ursprung

enthaltend in Österreich

38.23 Zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische

Erzeugnisse und Zubereitungen

der chemischen Industrie oder

verwandter Industrien

(einschließlich solcher, die

nur aus Mischungen natürlicher

Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder

verwandter Industrien,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder

Gießereikerne:

- - auf der Grundlage von Österreich

Stärke oder Dextrin Ungarn, bei Ursprung

in Österreich

ex 3823.90 - andere:

- - mit einem Gesamtgehalt Österreich

von 30% Gewichtsprozent Ungarn, bei Ursprung

oder mehr an Zucker, in Österreich

Stärke,

Stärkeerzeugnissen oder

Waren der Nummern 0401

bis 0404

45.01 Naturkork, unbearbeitet oder Österreich

nur vorbearbeitet; Island

Korkabfälle; Kork, Schweden

zerkleinert, in Körner- oder Ungarn, bei Ursprung

Pulverform in Österreich,

Island oder Schweden

53.01 Flachs, roh oder bearbeitet Österreich

aber nicht gesponnen; Werg Liechtenstein

und Abfälle von Flachs Schweden

(einschließlich Schweiz

Garnabfälle und Ungarn, bei Ursprung

Reißspinnstoff) in Österreich,

Liechtenstein,

Schweden oder der

Schweiz

53.02 Hanf (Cannabis sativa L.), Österreich

roh oder bearbeitet, aber Liechtenstein

nicht gesponnen; Werg und Schweden

Abfälle von Hanf Schweiz

(einschließlich Garnabfälle Ungarn, bei Ursprung

und Reißspinnstoff) in Österreich,

Liechtenstein,

Schweden oder der

Schweiz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)