Anlage1 EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

(Übersetzung)

Anlage1

REPUBLIK ÖSTERREICH

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1, 1011 Wien

Genf, 10. Dezember 1992

Sehr geehrter Herr!

Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zwischen der Republik Polen und der Republik Österreich, in der Folge Vertragsparteien genannt, welche im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Polen 1*), speziell im Hinblick auf die Durchführung von Artikel 13 dieses Abkommens stattgefunden haben, zu berufen.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie folgt:

(Anm.: es folgen die Artikel I bis IX)

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung der Republik Polen mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Österreich

Josef MAYER

Ministerialrat

Herrn

Andrzej Gasowski

Generaldirektor

Ministerium für Landwirtschaft

Warschau

REPUBLIK POLEN

Ministerium für

Landwirtschaft

Genf, 10. Dezember 1992

Sehr geehrter Herr!

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

(Anm.: es folgt der Text des Briefes)

Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Republik Polen mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Polen

Andrzej GASOWSKI

Generaldirektor

Herrn

Ministerialrat

Josef Mayer

Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 753/1993

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