Anlage1 EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Produkte

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1993

(Übersetzung)

Anlage1

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM

FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Stubenring 1, 1011 Wien

Genf, am 29. März 1993

Sehr geehrter Herr,

Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zwischen der Republik Österreich (in der Folge Österreich genannt) und der Republik Bulgarien (in der Folge Bulgarien genannt) zu berufen, welche im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Bulgarien *1), speziell im Hinblick auf die Durchführung von Artikel 13 dieses Abkommens, stattgefunden haben.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie folgt:

(Anm.: es folgen die Artikel I bis VII)

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung der Republik Bulgarien mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Österreich

Josef Mayer

Ministerialrat

Herrn

Stanislav DASKALOV

Stellvertretender Handelsminister

Handelsministerium

Sofia

REPUBLIK BULGARIEN

HANDELSMINISTERIUM

Sofia

Genf, 29. März 1993

Sehr geehrter Herr,

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

(Anm.: es folgt der Text des Briefes)

Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Republik Bulgarien mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Bulgarien:

Stanislav Daskalov

Stellvertretender Handelsminister

Herrn

Ministerialrat

Josef MAYER

Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 640/1993

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