vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhang ZollR-DV 2004

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.7.2016

Anhang

Zu § 10

Muster des Zeichens zur Abgabe einer Anmeldung im Sinne des Art. 141 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446

(Beschreibung: grünes Achteck mit weißem Rechteck, das den Schriftzug „NICHTS ZU DEKLARIEREN“ in schwarzer oder grüner Schrift enthält)

Zusatzdokumente: image001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)