früher Anlage 6
Anhang VII
Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen auf Unionsebene
- Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht.
- Das Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.
2. Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
- Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „https://ted.europa.eu “ abrufbar.
früher Anlage 6
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026
Gesetzesnummer
20010294
Dokumentnummer
NOR40276030
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