vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhang VI BVergGKonz 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2018

jetzt Anlage 7

Anhang VI

Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

  1. Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht.
  2. Das Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.

2. Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

  1. Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu “ abrufbar.

jetzt Anlage 7

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206688

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)