Gemäß Abkommen, BGBl. Nr. 391/1993, wird dieses Abkommen ab dem 15. April 1993 vorläufig angewendet. Ist das EWR-Abkommen am 1. Jänner 1994 noch nicht in Kraft, so endet diese Vereinbarung zu jenem Zeitpunkt, es sei denn, die Vertragsparteien beschließen etwas anderes.
Anhang V
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ZOLLZUGESTÄNDNISSE DER REPUBLIK ÖSTERREICH AN DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
Mit Inkrafttreten des EWR-Abkommens erhebt die Republik Österreich keine Einfuhrzölle mehr auf die nachstehend genannten Erzeugnisse mit Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft:
0603 -- Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu
Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht,
gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
10 - frisch:
ex 10 - Strelitzia, Anthurium, Protea, Ornithogalum
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
30 - Auberginen
90 - anderes:
A - Kürbisse aller Arten:
ex A - Zucchini (Courgettes)
0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne
Schalen oder enthäutet:
(10) - Mandeln:
11 - - in Schale
12 - - ohne Schale
(20) - Haselnüsse (Corylus-Arten):
21 - - in Schale
22 - - ohne Schale
(30) Walnüsse:
31 - - in Schale
32 - - ohne Schale
90 - andere:
A - Pinienkerne
0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen), frisch oder
getrocknet
0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet:
20 - Feigen:
B - getrocknet
30 - Ananas
0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:
10 - Orangen
20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas);
Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von
Zitrusfrüchten
30 - Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und saure
Limetten (Citrus aurantifolia)
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
20 - getrocknet
0812 -- Früchte, vorläufig haltbar gemacht (zB durch gasförmiges
Schwefeldioxid, in Salzlake, schwefeliger Säure oder
anderen Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht geeignet:
90 - andere:
ex 90 - Marillen
0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Nummern 0801
bis 0806; Mischungen von getrockneten Früchten oder von
Schalenfrüchten dieses Kapitels:
10 - Marillen
50 - Mischungen von getrockneten Früchten oder von
Schalenfrüchten dieses Kapitels
0905 00 Vanille
0910 -- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und
andere Gewürze:
20 - Safran
1211 -- Pflanzen, Pflanzenteile (einschließlich Samen und Früchte),
wie sie hauptsächlich zur Herstellung von Parfümeriewaren,
für medizinische Zwecke oder für Insekticide, Fungicide
oder ähnliche Waren verwendet werden, frisch oder
getrocknet, auch zerschnitten, zerstoßen oder pulverisiert:
10 - Süßholzwurzeln
20 - Ginsengwurzeln
90 - andere
1509 -- Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert, aber
nicht chemisch modifiziert:
10 - Jungfernöl
90 - anderes
2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Tomaten, ganz oder in Stücken
2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder
haltbar gemacht, nicht gefroren:
70 - Oliven
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
A - anderes Gemüse:
3 - Kapern
5 - Artischocken
2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer
Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
20 - Ananas *1)
30 - Zitrusfrüchte *1)
2208 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von weniger als 80% Vol.; Branntwein, Liköre
und andere Getränke, die Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie für
die Herstellung von Getränken verwendet werden:
30 - Whisky:
ex 30 - Irish Whiskey *2)
40 - Rum und Taffia *2)
90 - andere:
ex D - Waren, die Eier, Eigelb oder Zucker (Saccharose
oder Invertzucker) enthalten:
1 - Irish cream liqueurs
2 - Ouzo
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*1) Vorbehaltlich eines Preisausgleichs für zugesetzten Zucker. *2) Die Einräumung der Zollfreiheit unterliegt den von den
zuständigen Behörden festzulegenden Voraussetzungen.
Schlagworte
Bindezweck
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2026
Gesetzesnummer
10007415
Dokumentnummer
NOR12081176
alte Dokumentnummer
N5199328418J
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