Anhang II EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Anhang II

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Landwirtschaftliche Erzeugnisse Österreichischen Ursprungs

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Code CN Warenbezeichnung Zollsatz

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0102 Rinder, lebend:

0102 10 00 - reinrassige Zuchttiere ......... frei

0302 Fische, frisch oder gekühlt,

ausgenommen Fischfilets und

anderes Fischfleisch der Nr. 0304:

- andere Fische ausgenommen deren

Lebern, Rogen und Milch:

0302 69 - - sonstige:

- - - Süßwasserfische:

ex 0302 69 19 - - - - Hecht-Barsch, Hecht,

Brasse, Plötze

0303 Fische, gefroren, ausgenommen

Fischfilets und anderes

Fischfleisch der Nr. 0304:

- andere Fische, ausgenommen deren

Lebern, Rogen und Milch:

0303 79 - - sonstige:

- - - Süßwasserfische:

ex 0303 79 19 - - - - Hecht-Barsch, Hecht,

Brasse, Plötze ........... *1)

1001 Weizen und Mengkorn:

1001 10 - Hartweizen:

1001 10 10 - - Saatgut ...................... 10%

1001 10 90 - - andere ....................... 10%

2009 0000 Fruchtsäfte (einschließlich

Traubenmost) und Gemüsesäfte,

weder gegoren noch mit einem

Zusatz von Alkohol, auch mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln:

- Orangensaft

2009 11 - - gefroren:

- - - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

übersteigt:

2009 11 11 - - - - mit einem Wert, der

30 ECU pro 100 kg

Nettogewicht nicht

übersteigt ............... 40%

2009 11 19 - - - - andere ................... 40%

- - - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

nicht übersteigt:

2009 11 91 - - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt und mit

einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30% des

Gewichtes übersteigt ..... 20%

2009 11 99 - - - - andere ................... 20%

2009 19 - - andere:

- - - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

übersteigt:

2009 19 11 - - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt ......... 40%

2009 19 19 - - - - andere ................... 40%

- - - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

nicht übersteigt:

2009 19 91 - - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt und mit

einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30% des

Gewichtes übersteigt ..... 20%

2009 19 99 - - - - andere ................... 20%

2009 20 - Grapefruitsaft:

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm, bei 20 ºC

übersteigt:

2009 20 11 - - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt ......... 40%

2009 20 19 - - - andere ..................... 40%

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC nicht

übersteigt:

2009 20 91 - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt und mit

einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30% des

Gewichtes übersteigt ....... 20%

2009 20 99 - - andere ....................... 20%

2009 30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten:

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

übersteigt:

2009 30 11 - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt ........... 40%

2009 30 90 - - - andere ..................... 40%

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC nicht

übersteigt:

- - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

übersteigt:

2009 30 31 - - - - mit Zuckerzusatz ......... 20%

2009 30 39 - - - - andere ................... 20%

- - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100kg Nettogewicht nicht

übersteigt:

- - - - Zitronensaft:

2009 30 51 - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30% des

Gewichtes übersteigt ... 20%

2009 30 55 - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes nicht

übersteigt ............. 20%

2009 30 59 - - - - - ohne Zuckerzusatz ...... 20%

- - - - Saft anderer Zitrusfrüchte:

2009 30 91 - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes übersteigt 20%

2009 30 95 - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes nicht

übersteigt ............. 20%

2009 30 99 - - - - - ohne Zuckerzusatz ...... 20%

2009 40 - Ananassaft:

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

übersteigt:

2009 40 11 - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt ........... 40%

2009 40 19 - - - andere ..................... 40%

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC nicht

übersteigt:

2009 40 30 - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht nicht

übersteigt, mit Zuckerzusatz 20%

- - - andere:

2009 40 91 - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes übersteigt 20%

2009 40 93 - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30% des

Gewichtes nicht übersteigt 20%

2009 40 99 - - - - ohne Zuckerzusatz ......... 20%

2009 60 - Traubensaft (einschließlich

Traubenmost):

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

übersteigt:

2009 60 11 - - - mit einem Wert, der 22 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt ........... 45%

2009 60 19 - - - andere ..................... 45%

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC nicht

übersteigt:

- - - mit einem Wert, der 18 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

übersteigt

2009 60 51 - - - - konzentriert ............. 25%

2009 60 59 - - - - andere ................... 25%

- - - mit einem Wert, der 18 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt:

- - - - mit einem zusätzlichen

Zuckergehalt, der 30% des

Gewichtes übersteigt:

2009 60 71 - - - - - konzentriert ........... 25%

2009 60 79 - - andere ....................... 25%

2009 60 90 - - - - andere ................... 25%

2009 80 - Saft von anderen Früchten oder

anderem Gemüse, ausgenommen

Mischungen:

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC

übersteigt:

- - - andere:

- - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt:

2009 80 34 - - andere ....................... 25%

2009 80 39 - - - - andere ................... 40%

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC nicht

übersteigt:

- - - andere:

2009 80 80 - - - - mit einem Wert der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

übersteigt, mit

Zuckerzusatz ............. 25%

- - - - andere:

- - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes übersteigt:

2009 80 83 - - - - - - Saft von

Passionsfrüchten und

Guaven ............... 25%

2009 80 85 - - - - - - andere ............... 25%

2009 80 93 - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes nicht

übersteigt ............. 25%

- - - - - ohne Zuckerzusatz:

2009 80 95 - - Fruchtsaft von species

Vaccinium macrocarpon ........ 25%

2009 80 99 - - andere ....................... 25%

2009 90 - Saftmischungen:

- - mit einer Dichte, die

1,33 g/cm3 bei 20 ºC nicht

übersteigt:

- - - andere:

- - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

übersteigt:

- - - - - Mischungen von

Zitrusfruchtsäften und

Ananassaft:

2009 90 41 - - - - - - mit Zuckerzusatz ..... 25%

2009 90 49 - - - - - - andere ............... 25%

- - - - - andere:

2009 90 51 - - - - - - mit Zuckerzusatz ..... 25%

2009 90 59 - - - - - - andere ............... 25%

- - - - mit einem Wert, der 30 ECU

pro 100 kg Nettogewicht

nicht übersteigt:

- - - - - Mischungen von

Zitrusfrüchten und

Ananassaft:

2009 90 71 - - - - - - mit einem zusätzlichem

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes

übersteigt ........... 25%

2009 90 73 - - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckergehalt, der 30%

des Gewichtes nicht

übersteigt ........... 25%

2009 90 79 - - - - - - ohne Zuckerzusatz .... 25%

- - - - - andere:

2009 90 91 - - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes

übersteigt ........... 25%

2009 90 93 - - - - - - mit einem zusätzlichen

Zuckeranteil, der 30%

des Gewichtes nicht

übersteigt ........... 25%

2009 90 99 - - - - - - ohne Zuckerzusatz .... 25%

2204 Wein aus frischen Weintrauben,

einschließlich mit Alkohol

angereicherter Wein; Traubenmost,

anderer als jener in

Warenbeschreibung Nr. 2009:

2204 10 - Schaumwein:

- - mit einem tatsächlichen

Alkoholgehalt von nicht

weniger als 8,5% vol:

2204 10 11 - - - Champagner ................. 20% min.

50 US$/hl

2204 10 19 - - - andere ..................... 20% min.

50 US$/hl

2204 10 90 - - andere ....................... 20% min.

50 US$/hl

- anderer Wein, Traubenmost mit

verhinderter oder unterbrochener

Gärung durch Alkoholzusatz:

2204 21 - - in Behältnissen mit einem

Inhalt von 2 l oder weniger:

2204 21 10 - - - Wein, anderer als in der

Unterwarenbezeichnung

2204 10, in Flaschen mit

Sektkorken, welche mit

Bädern oder anderen

Verschlüssen gehalten sind,

abgefüllt; Wein der anders

abgefüllt als mit einem

zusätzlichen

Kohlensäuredruck in der

Flüssigkeit von nicht

weniger als 1 bar aber mit

weniger als 3 bar gemessen

bei der Temperatur von

20 ºC , abgefüllt ....... 20% min.

50 US$/hl

- - - andere:

- - - - mit einem tatsächlichen

Alkoholgehalt, der 13% vol

nicht übersteigt:

- - - - - Qualitätsweine aus genau

bezeichneten

Anbaugebieten:

2204 21 21 - - - - - - Weiß ................. 20% min.

30 US$/hl

2204 21 23 - - - - - - andere ............... 20% min.

30 US$/hl

- - - - - andere:

2204 21 25 - - - - - - Weiß ................. 20% min.

30 US$/hl

2204 21 29 - - - - - - andere ............... 20% min.

30 US$/hl

- - - - mit einem tatsächlichen

Alkoholgehalt, der 13%

vol übersteigt, aber 15%

vol nicht übersteigt:

- - - - - Qualitätsweine aus genau

bezeichneten

Anbaugebieten:

2204 21 31 - - - - - - Weiß ................. 20% min.

30 US$/hl

2204 21 33 - - - - - - andere ............... 20% min.

30 US$/hl

- - - - - andere:

2204 21 35 - - - - - - Weiß ................. 20% min.

30 US$/hl

2204 21 39 - - - - - - andere ............... 20% min.

30 US$/hl

- - - - mit einem tatsächlichen

Alkoholgehalt, der 15% vol

übersteigt, aber 18% vol

nicht übersteigt:

2204 21 41 - - - - - Portwein, Madeira,

Sherry, Tokaier (Aszu

und Szamorodni) und

Setubal Muskateller .... 20% min.

30 US$/hl

2204 21 49 - - - - - andere ................. 20% min.

30 US$/hl

2204 30 - sonstiger Traubenmost:

2204 30 10 - - in Gärung oder mit Gärung

anders unterbrochen als durch

den Zusatz von Alkohol ........ 35%

- - andere:

2204 30 91 - - - mit einer Dichte von

1,33 g/cm3 oder weniger bei

20 ºC und mit einem

tatsächlichen Alkoholgehalt,

der 1% vol nicht übersteigt 55%

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*1) frei, innerhalb einer jährlichen Globaltarifquote von 50 Tonnen

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