Anhang I
Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Teil A
- 1. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- 2. Terrorismus,
- 3. Menschenhandel,
- 4. sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
- 5. illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,
- 6. illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
- 7. Korruption,
- 8. Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union,
- 9. Wäsche von Erträgen aus Straftaten,
- 1 0.Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung,
- 11. Cyberkriminalität,
- 12. Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
- 13. Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,
- 14. vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,
- 15. illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
- 16. Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
- 17. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
- 18. Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen,
- 19. illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände,
- 2 0.Betrug,
- 21. Erpressung und Schutzgelderpressung,
- 22. Nachahmung und Produktpiraterie,
- 23. Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
- 24. Fälschung von Zahlungsmitteln,
- 25. illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern,
- 26. illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
- 27. Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen,
- 28. Vergewaltigung,
- 29. Brandstiftung,
- 3 0.Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
- 31. Flugzeug- und Schiffsentführung,
- 32. Sabotage.
Teil B
- 1. Gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise, einschließlich Verstößen gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und des Gefahrgutrechts,
- 2. Warenschmuggel,
- 3. Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum,
- 4. Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen,
- 5. Sachbeschädigung,
- 6. Diebstahl,
- 7. Straftatbestände, die vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden und durch Verpflichtungen abgedeckt sind, die sich aus im Rahmen des EG-Vertrags oder des Titels VI des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben.
Schlagworte
Pflanzenart, Flugzeugentführung, Lenkzeit
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2018
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR40202781
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