Anhang B
BEDINGUNGEN FÜR LAGERUNG, TRANSPORT UND VERTEILUNG VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN
1. LAGERUNG
1.1. Flüssiglagerung
Bestandteil | Lagertemperatur | Höchstdauer der Lagerung |
Erythrozytenzubereitungen und Vollblut (sofern für Transfusionen als Vollblut verwendet) | +2 bis +6°C | 28-49 Tage je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Thrombozytenzubereitungen | +20 bis +24°C | 5 Tage; in Zusammenhang mit der Feststellung oder Verringerung der bakteriellen Kontamination 7 Tage |
Granulozyten | +20 bis +24°C | 24 Stunden |
1.2. Kryopräservation
Bestandteil | Lagerbedingungen und -dauer |
Erythrozyten | Bis 30 Jahre je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Thrombozyten | Bis 24 Monate je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Plasma und Kryopräzipitat | Bis 36 Monate je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Kryopräservierte Erythrozyten und Thrombozyten sind nach dem Auftauen in einem geeigneten Medium zu formulieren. Die zulässige Lagerdauer nach dem Auftauen richtet sich nach dem angewandten Verfahren. | |
2. TRANSPORT UND VERTEILUNG
Der Transport von Blut und Blutbestandteilen erfolgt auf allen Stufen der Transfusionskette unter validierten Bedingungen, damit die Integrität des Produkts erhalten bleibt.
3. ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN EIGENBLUTSPENDEN
Eigenblut und Eigenblutbestandteile müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sowie getrennt von Fremdblut und Fremdblutbestandteilen gelagert, transportiert und verteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017
Gesetzesnummer
20004143
Dokumentnummer
NOR40065547
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