Anhang B
Methodenvorschriften gemäß § 4
- 1. Die Parameter Nr. 1, 4 bis 15 und 18 bis 23 des Anhangs A sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Bei diskontinuierlicher Entleerung eines Stapel- oder Transportbehälters gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Sickerwasservolumen.
- 2. Die Parameter Nr. 2, 3, 16 und 17 des Anhangs A sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Sickerwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
- 3. Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 1, 2, 4 bis 11, 15 und 18 bis 23 des Anhangs A beziehen sich auf Gesamtgehalte.
- 4. Analysenmethoden
- 4.1 Der Emissionsbegrenzung des Parameters Nr. 13 des Anhangs A liegt folgende oder gleichwertige Analysenmethode zugrunde. Für den Parameter Nr. 13 des Anhangs A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als die Emissionsbegrenzung.
Nr. | Parameter | Analysenmethode |
13 | Ammoniak-Stickstoff | ÖNORM ISO 5664, Dezember 1986 |
|
| oder aus dem |
|
| Dissoziationsgleichgewicht |
|
| berechnen |
- 4.2 Die Bestimmung der aeroben biologischen Abbaubarkeit der durch die Parameter TOC und CSB der Spalte II des Anhangs A (Nr. 18 und 19) erfassten Sickerwasserinhaltsstoffe hat mit der folgenden Analysenmethode zu erfolgen:
Nr. Parameter | Analysenmethode |
Bestimmung der aeroben | ÖNORM EN ISO 9888, |
biologischen Abbaubarkeit | September 1999 |
| modifizierter Zahn-Wellens-Test |
| durchgeführt an der filtrierten |
| mengenproportionalen |
| Tagesmischprobe. Als Inoculum ist |
| die Biomasse der von der Einleitung |
| betroffenen öffentlichen |
| Abwasserreinigungsanlage mit 1 g/l |
| Trockenmasse im Testansatz zu |
| verwenden. Die Anfangskonzentration |
| für TOC und CSB (filtriert) zu |
| Testbeginn ist gemäß Kap. 4 |
| einzustellen. Die Abbaubarkeit |
| (ausgedrückt als |
| Mindestabbauleistung) bezieht sich |
| auf die Anfangs- bzw. |
| Endkonzentration für TOC oder CSB |
| (filtriert) zu Testbeginn bzw. zu |
| Testende. |
Schlagworte
Stapelbehälter, Anfangskonzentration
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20002736
Dokumentnummer
NOR40041288
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