Diese Anlage tritt mit Ausnahme des Eintrags der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ mit 1.1.2022 in Kraft; der Eintrag der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ tritt mit 1.1.2021 in Kraft; vgl. dazu § 13.
Kurztitel
Abfallverzeichnisverordnung 2020
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2021
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
Diese Anlage tritt mit Ausnahme des Eintrags der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ mit 1.1.2022 in Kraft;
der Eintrag der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ tritt mit 1.1.2021 in Kraft; vgl. dazu § 13.
Zusatzdokumente: Anhang 1
Anhang 1 zum Abfallverzeichnis
(Anm.: Anhang 1 als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021
Gesetzesnummer
20011285
Dokumentnummer
NOR40226675
Zusatzdokumente: Anhang 1
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