vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 32 AMD-G

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2010

Präsentation und Einflussnahme

§ 32

(1) In der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation dürfen weder im Bild noch im Ton Personen auftreten, die regelmäßig Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen vorstellen.

(2) Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation darf nicht die redaktionelle Unabhängigkeit des Mediendiensteanbieters beeinträchtigen.