§ 1
Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 67 755 379 EUR.
§ 1
Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 67 755 379 EUR.