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ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.10.1991

§ 0

ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf

Kurztitel

ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 522/1991

Inkrafttretensdatum

04.10.1991

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von magazinierten Treibkartuschen für Bolzensetzgeräte zur Direktbefestigung als Gegenstände der Klasse 1b, Ziffer 2c ADR, Zünder mit kleiner Ladung

StF: BGBl. Nr. 522/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

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