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ADR –Beförderung von Abriebstaub, UN 3088 Selbsterhitzungsfähiger organischer fester Stoff, n.a.g. (Cashewnußschalenflüssigkeit, Polymer mit Formaldehyd), Klasse 4.2, Ziff. 5c)

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.