ADR - Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

Alte FassungIn Kraft seit 21.8.2015

§ 0

ADR - Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

Kurztitel

ADR - Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/2015

Inkrafttretensdatum

21.08.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Langtitel

Multilaterale Vereinbarung M281 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist

StF: BGBl. III Nr. 107/2015

Ratifikationstext

Die vorliegende Vereinbarung wurde von Österreich am 3. August 2015 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Belgien

14. November 2014

Deutschland

27. November 2014

Niederlande

4. Dezember 2014

Schweiz

8. Dezember 2014

Luxemburg

12. Dezember 2014

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