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Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1985

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 143/1985

Inkrafttretensdatum

01.06.1985

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM EXEKUTIVRAT DER REPUBLIK ZAIRE

StF: BGBl. Nr. 143/1985

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs. 1 am 1. Juni 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Exekutivrat der Republik Zaire sind, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten soweit wie möglich zu fördern und zu erweitern, in der Erkenntnis der Vorteile, die sich für die Vertragschließenden Teile aus dieser Zusammenarbeit ergeben, wie folgt übereingekommen:

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