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Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 893/1994

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 893/1994 (NR: GP XVIII RV 683 VV S. 91. BR: AB 4399 S. 562.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Oktober 1994 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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