vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1980

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 131/1980

Inkrafttretensdatum

01.05.1980

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 131/1980

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß dem ersten Absatz seines Artikels 10 am 1. Mai 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik

vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und

im Hinblick auf ihr gemeinsames Interesse, die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichheit der Rechte und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und vielfältig zu gestalten,

sind wie folgt übereingekommen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte