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Abkommen über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (Serbien)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (Serbien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Serbien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2025
Unterzeichnungsdatum
29.04.2021
Index
49/12 Zivilschutz
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
StF: BGBl. III Nr. 173/2024 (NR: GP XXVII RV 2562 AB 2641 S. 270 . BR: AB 11599 S. 969 .)
Sprachen
Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 2 des Abkommens wurden am 28. Oktober 2021 bzw. 1. Oktober 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Republik Serbien
(im Folgenden: die Parteien);
ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit der wechselseitigen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Abschwächung der Folgen von Katastrophen;
IN ANERKENNUNG der Bemühungen seitens der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Katastrophenverhütung und Folgenabschwächung sowie der von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in diesem Bereich erlassenen internationalen Rechtsakte;
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union und seines Beitrags zum Aufbau von Kapazitäten für eine rasche und wirksame Reaktion zur Gewährleistung des Katastrophenschutzes;
haben das Folgende vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024
Gesetzesnummer
20012722
Dokumentnummer
NOR40266188
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