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Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Indien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

§ 0

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Indien)

Kurztitel

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Indien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 126/2023

Typ

Vertrag – Indien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Unterzeichnungsdatum

13.05.2023

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Österreich und Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Indien

StF: BGBl. III Nr. 126/2023

Sprachen

Deutsch, Englisch, Hindi

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 6 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. Juli bzw. 20. Juli 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2023 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indien (im Folgenden einzeln als „Vertragspartei“ und gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet), geleitet von dem Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomatenpässen der Republik Österreich sowie von Inhabern von Diplomatenpässen der Republik Indien in ihre jeweiligen Länder zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2023

Gesetzesnummer

20012344

Dokumentnummer

NOR40255438

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