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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Mongolei
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.2020
Unterzeichnungsdatum
20.09.2019
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
Änderung
BGBl. III Nr. 87/2022 (Verlängerung)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Mongolisch
Ratifikationstext
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die Kooperation zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
Präambel/Promulgationsklausel
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Oktober 2019 bzw. am 29. Jänner 2020 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2022
Gesetzesnummer
20011099
Dokumentnummer
NOR40221936
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