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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2019

§ 0

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 31/2019

Typ

Vertrag – Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2019

Unterzeichnungsdatum

24.07.2018

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 31/2019

Sprachen

Deutsch, Englisch, Kroatisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. September 2018 bzw. 15. Februar 2019 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. April 2019 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kroatien (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,

Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,

sind wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

20010600

Dokumentnummer

NOR40213611

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