§ 0
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.09.2013
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Ungarn über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2013 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Ungarn (im Weiteren „die Parteien“ genannt)
In der Absicht, den Schutz von zwischen ihnen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
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