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§ 990 ABGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.6.2010

Unwirksame Vereinbarungen über das Kündigungsrecht des Kreditgebers

§ 990

Vereinbarungen, durch die dem Kreditgeber ein nicht an sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, sind nicht wirksam.