Achtzehntes Hauptstück.
Von Schenkungen. Schenkung.
§ 938
Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeldlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.
Achtzehntes Hauptstück.
Von Schenkungen. Schenkung.
§ 938
Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeldlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.