Zweytes Hauptstück.
Von dem Eigenthumsrechte.
Begriff des Eigenthumes;
Eigenthum im objectiven Sinne.
§ 353
Alles, was jemanden zugehöret, alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen, heißen sein Eigenthum.
Zweytes Hauptstück.
Von dem Eigenthumsrechte.
Begriff des Eigenthumes;
Eigenthum im objectiven Sinne.
§ 353
Alles, was jemanden zugehöret, alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen, heißen sein Eigenthum.