Kostenersatz
§ 9.
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft leistet der Bundesanstalt für die Erhebung zur Tourismusakzeptanz der österreichischen Bevölkerung einen jährlichen Kostenersatz für die Erhebungsjahre 2024 bis 2028 in folgender Höhe:
- 1. im Jahr 2024: 17 294 Euro
- 2. im Jahr 2025: 18 114 Euro
- 3. im Jahr 2026: 18 812 Euro
- 4. im Jahr 2027: 19 498 Euro
- 5. im Jahr 2028: 20 157 Euro.
- Der endgültige Kostenersatz ist jeweils auf Grundlage der Jahresabschlussrechnungen zu leisten. Im Jahr 2028 sind die Kosten für die Durchführung der Statistik nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und für die Erhebungsjahre ab 2029 neu festzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2024
Gesetzesnummer
20002770
Dokumentnummer
NOR40261076
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