§ 9
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) Verordnungen nach diesem Gesetz können von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Jänner 2020 in Kraft gesetzt werden.
05.07.2019
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