Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
§ 9
§ 5 Abs 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 4/2023 tritt mit 19. Jänner 2023 in Kraft und gilt für Anträge auf Haftungsübernahmen, die ab dem Monat Jänner 2023 eingebracht werden.
19.01.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
