§ 9 PZV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2023

3. Abschnitt
Bebauungsplan

§9
Grundsätze der Erstellung

Die planliche Darstellung des Bebauungsplanes ist in elektronischer Form auf Basis der digitalen Katastralmappe (DKM) oder naturgetreuer Lageplandarstellungen im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage zu erstellen.

29.06.2023

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