Zusatzprüfung
§ 9.
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Brauer und Mälzer, Chemielaborant, Obst- und Gemüsekonservierer oder Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Molkereifachmann abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 2, 3, 8 und 10.
Schlagworte
Obstkonservierer, Recyclingtechniker
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Gesetzesnummer
10007418
Dokumentnummer
NOR12081189
alte Dokumentnummer
N5199328526J
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