Meldetermine
Datenformate, Verfahren der laufenden Datenerhebung
§ 9.
Die den Gegenstand der Meldepflicht bildenden Daten sind in elektronischer Form unter Verwendung der von der E-Control vorgegebenen Formate auf elektronischem Wege (E-Mail oder andere von der E-Control definierte Schnittstellen) der E-Control zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022
Gesetzesnummer
20012016
Dokumentnummer
NOR40247132
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