Gemeinsame Sicherheitsmethoden
§ 9
Gemeinsame Sicherheitsmethoden, die von der Europäischen Kommission erlassen werden, sind Methoden zur Beschreibung der Art und Weise, wie Folgendes bewertet wird:
- 1. das bestehende Sicherheitsniveau
- a) für den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
- b) für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
- c) für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen;
- 2. die Erreichung der gemeinsamen Sicherheitsziele
- a) für den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
- b) für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
- c) für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen;
- 3. die bestehenden Anforderungen an die Sicherheit
- a) des Betriebes von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
- b) des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
- c) des Verkehrs auf solchen Eisenbahnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)