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§ 9 Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
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01.3.1991 bis 29.02.1996 (BGBl. Nr. 29/1996)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 246/1965