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§ 96 KEM-V 2009

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2012

Betreiber-Testrufnummer

Verwendungszweck

§ 96

Die Betreiber-Testrufnummer ist eine nationale Rufnummer und ermöglicht dem Nutzer, eine Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl zu überprüfen, sowie festzustellen, über welchen Telefondiensteanbieter ein Gespräch zu nationalen geografischen Rufnummern geführt wird.

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