§ 95 K-LSchV

Alte FassungIn Kraft seit 21.12.1993

17. Abschnitt

Schlußbestimmungen und Inkrafttreten

§ 95

Diese Verordnung gilt mit Ausnahme der §§ 1 bis 7 und soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in gleicher Weise für Privatschulen.

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