Veröffentlichung der Änderungen im Aufsichtsrat
§ 91.
Der Vorstand hat jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Veröffentlichung der Änderungen im Aufsichtsrat
§ 91.
Der Vorstand hat jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.