Ermittlung von Verkehrsdaten
§ 8.
Die Kosten für die Ermittlung von Vermittlungsdaten auf Basis der Rufnummer, IMEI- Nummer oder IMSI- Nummer betragen
- 1. für die Ermittlung von historischen Verkehrsdaten
- a) EinrichtungEuro 64,00
- b) Auswertung pro überwachten TagEuro 06,50
- c) Zusätzliche Ermittlung einer verwendeten IMEI-Nummer (im Mobilnetz)Euro 60,00
- 2. für die laufende Ermittlung von Verkehrsdaten für einen zukünftigen Überwachungszeitraum
- a) EinrichtungEuro 64,00
- b) Auswertung pro überwachten TagEuro 06,50
- 3. für die Ermittlung von Rufnummern auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern
- a) DatenrasterungEuro 60,00
- b) Laufende Ermittlung von Rufnummern auf Basis von IMEI- oder IMSI-Nummern für einen zukünftigen Überwachungszeitraum pro überwachten TagEuro 06,50
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Gesetzesnummer
20003507
Dokumentnummer
NOR40138503
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