§ 8 StIAG

Alte FassungIn Kraft seit 26.6.2020

§ 8

Inkrafttreten von Novellen

In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 59/2020 treten der Titel, die Abschnittsbezeichnung 1, § 1, die Abschnittsbezeichnung 2, § 2 Abs. 1 erster Teilsatz, die Abschnittsbezeichnung 3, § 5a, die Abschnittsbezeichnung 4 und § 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Juni 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2020

26.06.2020

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