§ 8 SKAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Zu LGBl Nr 9/2005 Art I: Die Novelle betrifft die Änderung des Inkrafttretedatums.

Antrag auf Bewilligung der Errichtung
einer Krankenanstalt

§ 8

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt hat zu enthalten:

  1. 1. die genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (§ 2) der Krankenanstalt;
  2. 2. Angaben darüber, ob der Rechtsträger beabsichtigt, Mittel auf Grund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen;
  3. 3. die beabsichtigte Bezeichnung und den geplanten Standort der Krankenanstalt;
  4. 4. die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;
  5. 5. von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen in zweifacher Ausfertigung.

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