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§ 8 Nat SiRat

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.11.2001

Quoren

§ 8

Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Beschlüsse hat der Rat mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen.

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