In- und Außerkrafttreten
§ 8
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 4 und 5 mit Ablauf des 31. Dezember 2016 seine Wirksamkeit.
(2) § 4 tritt erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung außer Kraft, § 5 erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Regelung über die Haftungsobergrenzen von Land und Gemeinden.
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