§ 8
Berufsbezeichnungen der Facharbeiterinnen/Facharbeiter
Die jeweiligen Berufsbezeichnungen für die einzelnen Lehrberufe lauten:
- 1. Facharbeiterin/Facharbeiter Landwirtschaft,
- 2. Facharbeiterin/Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement,
- 3. Facharbeiterin/Facharbeiter Gartenbau,
- 4. Facharbeiterin/Facharbeiter Feldgemüsebau,
- 5. Facharbeiterin/Facharbeiter Obstbau und Obstverwertung,
- 6. Facharbeiterin/Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft,
- 7. Facharbeiterin/Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft,
- 8. Facharbeiterin/Facharbeiter Pferdewirtschaft,
- 9. Facharbeiterin/Facharbeiter Fischereiwirtschaft,
- 1 0. Facharbeiterin/Facharbeiter Geflügelwirtschaft,
- 11. Facharbeiterin/Facharbeiter Bienenwirtschaft,
- 12. Facharbeiterin/Facharbeiter Forstwirtschaft,
- 13. Facharbeiterin/Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,
- 14. Facharbeiterin/Facharbeiter landwirtschaftliche Lagerhaltung,
- 15. Facharbeiterin/Facharbeiter Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017
13.03.2017
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