§ 8 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2024/2025

Alte FassungIn Kraft seit 14.5.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 187/2026).

Unterrepräsentation

§ 8.

Die Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigen Erfolg: zum Stichtag 31. Dezember 2023 weist der Rechnungshof insgesamt eine Frauenquote von 51,3 % auf. Im Prüfdienst sind Frauen – mit einem Anteil von 47,6 % zum selben Stichtag – aber nach wie vor unterrepräsentiert ( § 11 Abs. 2 B-GlBG). Aber auch die Frauenquote im Prüfdienst steigt stetig (von 46,2 % in den Jahren 2020/2021 auf 47,6 % in den Jahren 2022/2023) und nähert sich sukzessive dem angestrebten Anteil von 50 % an.

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2026

Gesetzesnummer

20012584

Dokumentnummer

NOR40261990

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