Ende der Zuschussleistung
§ 8
Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:
- 1. Ablauf des Zuschusszeitraums;
- 2. Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;
- 3. Entziehung der Zuschussleistung;
- 4. Verzicht;
- 5. Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;
- 6. missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.
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