IV. ABSCHNITT Inkrafttreten
§ 8.
(1) Die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 bis 4 und die §§ 4, 8 und 9 treten mit 1. März 1998 in Kraft.
(2) Der § 3 Abs. 5 und die §§ 5 bis 7 treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über das Ausstufungsverfahren in einer Novelle des AWG, spätestens jedoch mit 1. Juli 2000 in Kraft. *1)
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*1) Das Inkrafttreten des § 3 Abs. 5 und der §§ 5 bis 7 zu einem früheren Zeitpunkt als den 1. Juli 2000 wird durch den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie gesondert kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
10011043
Dokumentnummer
NOR12141282
alte Dokumentnummer
N8199748536L
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