Spannungsqualität
§ 8
Der Verteilernetzbetreiber hat für jeden Netzbenutzer in seinem Netzgebiet die Spannungsqualität an der Übergabestelle entsprechend der Norm EN 50160 sicherzustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Spannungsqualität
§ 8
Der Verteilernetzbetreiber hat für jeden Netzbenutzer in seinem Netzgebiet die Spannungsqualität an der Übergabestelle entsprechend der Norm EN 50160 sicherzustellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)